Beratungskonzept der Grundschule Dernekamp
Beratung ist ein immer wichtiger werdender Bestandteil des Erziehungsauftrages jeder Schule, um allen Schülerinnen und Schülern eine optimale Entwicklung zu ermöglichen. Daher macht es sich die Grundschule Dernekamp zu ihrem Auftrag, sowohl unseren Schülerinnen und Schülern als auch deren Eltern und Erziehungsberechtigten auch über die Beratung während der Elternsprechtage hinaus beratend zur Seite zu stehen.
1. Unsere Beratungsfelder:
Lernberatung
Der / die Klassenlehrer/in informiert über den Leistungsstand des Kindes sowie über sinnvolle Forder- und Fördermöglichkeiten.
Bei eventuellen Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten kann ein Hinzuziehen der Beratungslehrkraft sinnvoll sein.
Schullaufbahnberatung
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wird die Elternschaft über den Prozess der Schullaufbahnempfehlung umfassend informiert. Weiterführende Beratung erfolgt durch den / die Klassenlehrer / in im Elterngespräch.
Beratung bei individuellen Problemen
Bei individuellen Problemen, die das Kind in seiner Entwicklung und Entfaltung einschränken ist über das Gespräch mit dem / der Klassenlehrer/in hinaus ein Gespräch mit der Beratungslehrkraft eine mögliche Option.
Beispiele für einen solchen Beratungsanlass könnten sein:
Verhaltensauffälligkeiten / Lernschwierigkeiten des Kindes, Hochbegabung, familiäre Probleme, Streitereien unter Kindern, Unsicherheit im Umgang mit einer das Kind betreffenden, belastenden Situation, u.ä. Auch Schüler/innen mit Problemen im Umgang untereinander können diese Hilfe auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.
2 Ansprechpartner
Nach dem Elternhaus ist die Schule der wichtigste Lebensort für Kinder. Damit sich hier alle wohl fühlen, ist es wichtig, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch deren Eltern und Erziehungsberechtigte wissen, an wen sie sich wenden können, wenn es mal nicht so rund läuft. Erste/r Ansprechpartner/in ist in der Regel die Klassenlehrkraft.
Was aber tun, wenn sich Probleme allgemeinerer Art ergeben, die vielleicht nicht in erster Linie die Geschehnisse in der Klasse oder die persönliche Leistungserbringung des Kindes betreffen? Wenn „Bauchschmerzen“ den Schulalltag überlagern, deren Ursache man vielleicht noch nicht einmal genau benennen kann oder deren Ursache man allein nicht aus der Welt schaffen kann?
An der Grundschule Dernekamp haben die Kinder und ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich bei Bedarf an unsere Beratungslehrerin Frau Braun zu wenden. Im persönlichen Gespräch, das absolut freiwillig ist und der Schweigepflicht unterliegt, werden gemeinsam Wege aufgezeigt und Möglichkeiten erarbeitet, die den Betroffenen helfen, mit ihrer Situation selbständig umgehen zu können. Dies kann prozessbegleitend im Verlauf mehrerer Gespräche oder auch durch Vermittlung an außerschulische Beratungsstellen oder Therapieeinrichtung geschehen – bitte lesen Sie sich hierzu gerne unser Beratungskonzept durch!
Frau Braun (Beratungslehrerin)
3. Beratungsebenen:
Klassenlehrer/innen
Erste Beratungsinstanz sind grundsätzlich die Klassenlehrer/innen.
Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler/innen und deren Eltern und für die Bearbeitung pädagogischer Schwierigkeiten in der Klasse. Die Klassenlehrer/innen nehmen insbesondere folgende Beratungstätigkeiten wahr:
Individuelle Beratung von Schüler/innen und deren Erziehungsberechtigten
Schullaufbahnberatung von Schüler/innen und deren Erziehungsberechtigten
Austausch von Informationen zwischen Fachlehrer/innen und Schüler/innen
Fachlehrer/innen
Die Fachlehrer/innen beraten Schüler/innen und deren Eltern in erster Linie bezüglich der fachgebundenen Belange. Dies geschieht in der Regel über die Klassenlehrer/innen. Durch den ständigen Austausch der Fachkraft mit der Klassenleitung ist der / die Fachlehrer/in an der Entwicklung von Handlungsschritten und Maßnahmen auch beratend beteiligt.
Beratungslehrkraft
Die Beratungstätigkeit der Klassenlehrer/innen wird von der Beratungslehrkraft nicht ersetzt. Vielmehr begleitet die Beratungslehrkraft die Schüler/innen unserer Schule. Ebenso wird sie in der Beratung der Eltern, der Fach- und Klassenlehrer/innen und der Schulleitung tätig.
Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrkraft nicht durchgeführt. Bei Bedarf stellt die Beratungslehrkraft jedoch den Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen her. Zu den Grundsätzen einer Beratung durch die Beratungslehrkraft siehe Punkt 2.
Schulleitung
Im Folgenden sind Bereiche aufgeführt, in denen die Schulleitung tätig wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der größte Teil der Arbeit gemeinsam mit den Klassenlehrern/innen, der Beratungslehrkraft und den Fachlehrer/innen geleistet wird. Eine originäre Beratungsaufgabe ist per Erlass nicht vorgesehen. Trotzdem nimmt Beratung einen großen Teil der Tätigkeit von Schulleitung in Anspruch. Hierzu gehören:
- Individuelle Beratung von Kolleg/innen, Schüler/innen und Eltern
- Kontaktpflege mit außerschulischen Einrichtungen
- Schüleraufnahmeverfahren
- Dienstbesprechungen
4. Die Grenzen unserer Beratung:
Erfahrungsgemäß ist ein Erfolg nur dann gewährleistet, wenn die getroffenen Zielvereinbarungen zwischen Elternhaus und Schule auch umgesetzt werden.
5. Beratung durch die Beratungslehrkraft:
Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig.
Ratsuchende kommen auf eigenen Wunsch.
Die Beratung erfolgt vertraulich.
Die Beratungslehrkraft unterliegt der Verschwiegenheit. Bei Bedarf wird eine Schweigepflichtsentbindung vereinbart. Der Ratsuchende bestimmt, welche Informationen an welchen Personenkreis weitergegeben werden sollen.
Die Beratung ist unabhängig.
Es gibt keine Anweisungen oder Erwartungen an den Ratsuchenden.
Die Beratung ist kostenlos.
Sie erfolgt durch die Beratungslehrkraft in eigens dafür vereinbarten Zeiten.
Die Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Ziel der Beratung sollte es sein, gemeinsam Lösungswege zu entwickeln, damit die Betroffenen mit ihrer Situation selbständig umgehen können. Der Ratsuchende seinerseits setzt die erarbeiteten Handlungsschritte selbstständig um.
Schulische Beratung ist keine Therapie.
In bestimmten Fällen, in denen es erforderlich und sinnvoll erscheint, kann Beratung auch
aus der Empfehlung an eine/n außerschulische Beratungs- oder Therapieeinrichtung bestehen.
6. Terminvereinbarung
Die Vereinbarung eines Beratungstermins mit den Klassen- und Fachlehrern erfolgt wie in den Pflegschaftssitzungen abgesprochen.
Die Vereinbarung eines Beratungstermins mit der Beratungslehrkraft oder der Schulleitung erfolgt über das Sekretariat. Hier ist im Allgemeinen eine vorherige Abstimmung mit der Klassenleitung sinnvoll.