






Informationen zur Einschulung 2025
Erfolgreich starten!
Im Folgenden erhalten Sie Informationen darüber, was Sie bei der Schulanmeldung 2025 beachten müssen und welche Termine wichtig sind. Zu pädagogischen Fragen können Sie hier weitere Informationen finden oder Sie nehmen persönlich mit uns Kontakt auf.
Termine für die Schulanmeldung 2025
XXX | Terminvereinbarung zur Schulanmeldung | Bitte vereinbaren Sie unter 02594/785595 einen Termin im Oktober / November |
28.10. bis 31.10.24 4.11. bis 5.11.24 |
Anmeldetermine an der Schule (Eltern) | Bitte vereinbaren Sie unter 02594/785595 einen Termin. |
Unterlagen
Zur Vereinfachung des Anmeldeverfahrens bringen Sie bitte die hier aufgeführten Unterlagen an der Schule mit. Sollten Sie Unsicherheiten beim Ausfüllen haben, helfen wir gerne beim Anmeldetermin weiter.
Wir benötigen:
- das Anschreiben der Stadt Dülmen
- das ausgefüllte schulische Stammblatt
- das Familienbuch oder die Geburtsurkunde ihres Kindes
- ein Foto ihres Kindes (Passbild, o.ä.)
- die gelbe Anmeldekarte
- die Einverständniserklärung des bei der Anmeldung nicht anwesenden gemeinsam sorgeberechtigten Elternteils
- die Bildungsdokumentation der Kindertagesstätte
- alle Unterlagen über bereits erfolgte Therapien und Untersuchungen (Logopädie, Ergotherapie,...)
Grundschulen in Dülmen
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die ehemals verbindlichen Schulbezirke nicht mehr bestehen. Sie als Eltern haben im Rahmen der Kapazitäten einer Schule grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme Ihres Kindes in die nächstgelegene Grundschule. Für viele Kinder aus unserem Einzugsgebiet kommen folgende Grundschulen in Frage:
- Augustiunus-Schule, Mauritius-Schule Hausdülmen, St. Georg Schule Hiddingsel als nächstgelegene Bekenntnisschulen
- Paul Gerhardt-Grundschule als evangelische Bekenntnisschule für das gesamte Stadtgebiet
- Grundschule Dernekamp als Gemeinschaftsschule für das gesamte Stadtgebiet
Beginn der Schulpflicht
Für alle Kinder, die Zeitraum vom 1.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind, beginnt am 28.08.2025 die Schulpflicht für das Schuljahr 2025/26.
Vorzeitige Einschulung
Ist Ihr Kinder später geboren und Sie denken über eine vorzeitige Einschulung nach, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch mit der Schulleiterin Frau Böhnke haben Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen und weitere Informatinen zu erhalten. Hier finden Sie das Anmeldeformular der Stadt Dülmen sowie einen formlosen Antrag zur vorzeitigen Einschulung.
Ein Kind wird an einer Bekenntnisschulen aufgenommen, wenn es dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder die Eltern ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird.
Zurückstellung
Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist die Ausnahme. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin Frau Böhnke auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Sollten Sie Bedenken wegen der Einschulung Ihres Kindes haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Schuleingangsphase
Um jeden Kind ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, gibt es die flexible Schuleingangsphase. Die ersten beiden Grundschuljahre werden hierbei als Einheit betrachtet. Je nach Entwicklungsstand bleiben die Kinder ein, zwei ode drei Jahre in dieser Einheit, bevor sie in die 3. Klasse versetzt werden. Erst ab diesem Zeitpunkt gibt es an unserer Schule die ersten Schulnoten.
Anmeldung und Zusage
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Schulanmeldung zunächst nur um eine formelle Anmeldung, nicht um eine Aufnahme handelt. Die die Klassenanzahl und -größe rechtlich geregelt und damit begrenzt ist, kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass Ihr vorrangiger Schulwunsch nicht erfüllt wird. Die Angabe eines Zweit- bzw. Drittwunsche ist daher zwingend erforderlich.
Die Zusage über den Schulplatz erhalten Sie im April 2025 wenn die Koordinationsgespräche der Grundschulen mit der Stadt Dülmen abgeschlossen sind.
Schülerbeförderung
Informationen zu Busfahrplänen und Fahrkarten erhalten Sie bei Frau Abendroth im Sekretariat oder hier.
Besonderer Unterstützungsbedarf
Sollte Ihr Kind einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über besondere Möglichkeiten der Förderung im Gemeinsamen Lernen an unserer Schule oder über der Beschulung an einer Förderschule.
Schuluntersuchung
Alle angemeldeten Kinder werden vor der Aufnahme vom Schulamtsarzt untersucht. Dieser stellt fest, ob Ihr Kind körperlich, geistig und seelisch genügend entwickelt ist, um am Unterricht erfolgreich teilzunehmen. Die Untersuchungen werden unter ärztlichen und pädagogischen Gesichtspunkte durchgeführt. Hierzu werden Sie persönlich eingeladen. Aufgrund der Vielzahl der zu untersuchenden Kinder kann es ggf. zu Terminen im April oder Mai kommen.