






Hygienekonzept GSD

Hygienekonzept der Grundschule Dernekamp
Stand 3.11.2020
1. Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Schüler/innen und Lehrer/innen tragen auf dem Schulgelände und im Gebäude immer einen MNS. Nur im Klassenzimmer darf dieser abgesetzt werden. In Lerngruppen mit erhöhtem Risiko ist der Mundschutz immer zu tragen.
2. Abstand halten
Wo immer es möglich ist, wird ein Abstand von 1,50m eingehalten.
3.Verhalten auf dem Schulgelände und dem Schulgebäude
Die Kinder betreten unser Schulgebäude durch die für sie festgelegten Eingangsbereiche und begeben sich von dort über die festgelegten Laufwege direkt in ihren Klassenraum, um Gedränge möglichst zu vermeiden. Im Klassenraum setzen sie sich sofort auf ihren festen Platz und laufen nicht herum.
4. Rückverfolgung
Alle sitzen im Unterricht auf fest vorgegebenen Plätzen. Sitzpläne stellen sicher, dass sich jeder Kontakt bei Bedarf nachverfolgen lässt. Die Anwesenheitsliste komplettiert die Rückverfolgbarkeit.
5. Handhygiene
Alle Schüler/innen waschen sich regelmäßig und gründlich die Hände, wenn sie das Klassenzimmer betreten (morgens, nach Toilettengängen, vor und nach dem Sport und nach den Pausen). Handdesinfektionsmittel stehen zur Verfügung, obwohl sie für Kinderhände in der Regel nicht optimal sind. Sie verkürzen mitunter die Zeiten des Händewaschens jedoch erheblich. Von Eltern mitgegebene (Kinder-)Desinfektionsmittel dürfen verwendet werden.
6. Lüften
Alle Räume werden regelmäßig nach festem Plan gelüftet: - Stoßlüften alle 20 Minuten für jeweils 5 Minuten - Querlüften wo immer es möglich ist - Lüften während der gesamten Pausendauer.
7. Besonderheiten
In den Fächern Sport und Musik gelten die spezifischen Regeln (z.B. kein gemeinsames Singen im Raum).
8. Symptome
Bei Symptomen einer Erkältungskrankheit (Husten, Fieber, Schnupfen, ...) bleibt das Kind mindestens einen Tag zu Hause. Die Eltern informieren unsere Schule darüber und warten ab, ob sich die Symptome verbessern. Klingen sie nicht zügig ab, nehmen sie Kontakt zum Haus- oder Kinderarzt auf. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Wenn sich ein/e Schüler/in während des Aufenthalts in der Schule krank fühlt, informiert es den / die Klassenlehrer/in. Diese/r entscheidet über Verbleib oder Abholung durch die Eltern. Wenn ein Kind getestet werden oder sich auf Anweisung des Gesundheitsamts in Quarantäne begeben muss, informieren die Eltern umgehend die Schule über das Sekretariat. Bitte beachten Sie hierzu die Handlungsanweisung des Ministeriums für
Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Schaubild).
9. Verantwortung
Bitte überprüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach täglich, damit Sie nichts Wichtiges verpassen. Schauen Sie regelmäßig auf die Homepage, um über alles informiert zu sein. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind warme Kleidung trägt, damit es sich durch das Lüften nicht erkältet: Kleidung nach dem „Zwiebelprinzip“.
10.Überprüfung des Hygieneplans
Dieser Plan wird regelmäßig überprüft und den Gegebenheiten angepasst.