Verschärfte Maskenpflicht Stand: 22.02.21

Sehr geehrte Eltern,

am gestrigen Tag ist die Coronabetreuungsverordnung vom 14.2.2021 nochmals aktualisiert worden und ist ab Montag 22.2.2021 gültig. Darüber informieren wir Sie hiermit.

 

  1. Es gilt nicht nur auf dem Schulgelände sondern auch überall im Unterricht die Maskenpflicht. Wo es möglich ist, soll eine medizinische Maske getragen werden. Wenn diese bei Ihrem Grundschulkind nicht passt, reicht notfalls ersatzweise eine Alltagsmaske aus.
  2. Nur beim Frühstück, wenn der Abstand von 1,5m eingehalten ist, oder wenn die Lehrkraft aus pädagogischen Gründen im Unterricht über eine Maskenpause entscheidet, darf die Maske zeitweise mit ausdrücklicher Erlaubnis abgenommen werden.

 

Wir heißen alle Kinder, die am Montag oder Dienstag zum ersten Mal wieder die Schule besuchen, herzlich willkommen und wünschen allen Kindern, Eltern und den Lehrkräften einen guten Start in die Präsenztage!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

im Namen des gesamten Teams

Christina Böhnke